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Anwälte Gleixner, Kellner und Mahrer
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Haftung bei Anlageberatung
LEITSATZ:
Zur Haftung der Bank gegenüber dem Gläubiger eines Bankkunden aus § 826 BGB , wenn die Bank bewusst unrichtige, unvollständige bzw. irreführende Angaben zu Konten des Bankkunden und zu bestehenden Vollstreckungsmöglichkeiten macht.
 
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