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Anwälte Gleixner, Kellner und Mahrer
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Arbeitsrecht
KEINE KÜNDIGUNG BEI BELEIDIGUNG DES ARBEITGEBERS
Eine Verbalbeleidigung des Arbeitgebers oder eines ihm nahe stehenden Angehörigen in einem Vier-Augen-Gespräch mit einem Arbeitskollegen rechtfertigt nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers.
 
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