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VORTRAG: Trennungsvorbereitungen;
Hilfe, ich will mich trennen, was muß ich wann beachten? (S.1)
Dieses Thema hatte ein Vortrag zum Inhalt, der von der Gleichstellungs- beauftragten des KJR Straubing-Bogen, Frau Rosemarie Bogner, am 20.02.2008 im Kulturforum Oberalteich organisiert wurde.
Nicht nur das Thema, wann eigentlich im rechtlichen Sinne eine Trennung vorliegt, sondern auch wann man seine Rechte in Bezug auf die gemeinsamen Kinder, den Unterhalt und das Vermögen ausüben soll, wurde eingehend erörtert. Nach dem neuen Kindschaftsrechtsreformgesetz verbleibt es trotz Trennung der Eltern grundsätzlich bei der gemeinsamen Sorge, so daß grundsätzlich beide Elternteile gelichberechtigt bestimmen können, wo die Kinder sich in Zukunft nach der erfolgten Trennung mit zwei Haushalten aufhalten sollen. Gibt es hier Uneinigkeiten zwischen den Elternteilen, so muß das Familiengericht auf Antrag der Parteien entscheiden, wo wohl die Kinder voraussichtlich besser aufgehoben sind.
Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht den Lebensmittelpunkt haben, solle sich möglichst sofort um die Regelung seines Umgangsrechts bemühen.
 
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